Ausführungsreglement des Ausbildungsfonds

A. CH-Media schafft für seine Kandidaten und BR einen Ausbildungsfonds, der in bestimmten, von diesem Reglement definierten Fällen beansprucht werden kann.

B. Dir Stiftung wird durch einen jährlichen, vom Vorstand je nach der Vorjahresrechnung festgelegten Beitrag und durch Spenden geäufnet.

C. Der Vorstand wird alle Anträge von Kandidaten und BR-Mitgliedern analysieren, welche eine Hilfeleistung durch die Stiftung wünschen, die zur Weiterbildung im Rahmen des Berufes dienen soll.

D. Wer eine Hilfeleistung beantragt, wird durch Unterlagen seine Bemühungen zum Besuch von Kursen belegen. Am Ende der Ausbildung wird der Vorstand sich über die erzielten Ergebnisse auf dem Laufenden halten.

E. Der Vorstand wird die Anonymität der Stipendiaten bewahren und der Generalversammlung über die verwendeten Summen Auskunft erteilen.

 

Der Präsident:

Der Sekretär:

30. Mai 2007/Vorstand CH-Media