Medienrecht

Der Stiftungsrat des Schweizer Presserats (SPR) hat ein Reformpaket verabschiedet, das ab 1.1.2020 schrittweise umgesetzt werden soll. Er reagiert damit auf die steigende Zahl hängiger Beschwerden und die Herausforderungen der zunehmend digitalisierten Medienwelt. Oberstes Ziel ist die Beschleunigung der Verfahrensdauer und eine stärkere Einmischung in medien- und berufsethische Debatten. Das Präsidium wird neu strukturiert, die Geschäftsstelle erhält mehr Kompetenzen und soll leicht aufgestockt werden. Zur Sicherstellung der dafür benötigten Zusatzmittel zählt das Selbstregulierungsorgan der Schweizer Medienbranche auch auf die Unterstützung durch die indirekte Medienförderung des Bundes.

Der Schweizer Presserat bedauert die Löschung von über 200 «Blick»-Artikeln aus der Schweizer Mediendatenbank (SMD) durch den Ringier-Medienkonzern.

Nachdem eine Twitter-Userin ihren Account gelöscht und rechtliche Schritte angekündigt hatte, weil ihr echter Name in Twitter veröffentlicht worden war, publizierte das Internet-Portal «watson.ch» einen Bericht mit dem Titel «Userin weggemobbt: Die Twitter-Schweiz hat den grössten Shitstorm ihrer Geschichte».

Unter dem Titel «Geri Müller: Nackt-Selfies aus dem Stadthaus» hatte die Schweiz am Sonntag am 17. August 2014 über einen privaten Online-Chat zwischen Badens Stadtammann Geri Müller und einer jungen Frau berichtet: Müller habe an seinem Arbeitsort und teilweise während der Arbeitszeit Sex-Chats geführt. Eingangs schrieb das Blatt über einen Polizeieinsatz der Stadtpolizei Baden, der zur vorübergehenden Verhaftung der Frau führte. Gemäss zuverlässigen Quellen sei es Müller gewesen, der die Polizei alarmiert habe.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins Kassensturz von Fernsehen SRF gutgeheissen. Beschwerden gegen die Diskussionssendung Club des gleichen Senders sowie gegen eine Sendung von Temps Présent von Fernsehen RTS wies sie hingegen ab.